bild004_m.jpg
 

Friedhofsordnung

 

Der Tierfriedhof ist eine Einrichtung des TIERSCHUTZ BRAUNSCHWEIG GEGR. 1882 E.V.. Er wird von ihm unterhalten und verwaltet. Die Benutzungsordnung erhält ihre Gültigkeit am 1. Oktober 2005.

1. Nutzung

Hunde, Katzen und kleine Haustiere, wie z.B. Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, sowie Vögel können auf dem Tierfriedhof begraben werden. Eine Erlaubnis zur Benutzung wird grundsätzlich jeder Person ab 18 Jahren auf Antrag erteilt. Die Pacht und anfallende Gebühren sind im voraus zu entrichten. Das Betreten der Rasenflächen und Grabstellen ist nicht gestattet. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Der Besuch des Tierfriedhofes erfolgt auf eigene Gefahr. Das sich anschließende Tierheimgelände darf nur zu den Öffnungszeiten, montags, dienstags und freitags von 13 - 16 Uhr, donnerstags von 13 - 18 Uhr und samstags und sonntags von 10 - 13 Uhr, betreten werden. Mittwochs und feiertags ist das Tierheim geschlossen.

2. Pachtzeit

Die Pachtdauer für eine Grabstelle beträgt drei Jahre. Die Pachtzeit verlängert sich automatisch um weitere zwei Jahre, wenn nicht einen Monat vor dem Ende der Pachtzeit schriftlich oder direkt in der Tierheimverwaltung gekündigt wird. Nach Ablauf der Pachtzeit erlischt jeglicher Anspruch auf die Grabstelle und die noch auf ihr befindlichen Gegenstände. Eine Benachrichtigung des Pächters erfolgt nicht.

3. Grabstelle

Die zugewiesene Grabstelle wird mit einer Ordnungsnummer gekennzeichnet, die nicht verändert werden darf. Pflanzen aller Art dürfen auf der Grabstelle nicht höher als 30 cm sein. Das Anpflanzen von Sträuchern und Bäumen ist nicht gestattet. Kiesflächen werden mit einer Folie unterlegt, um eine Vermischung mit dem Erdreich zu verhindern. Der Gedenkstein und der Findling werden nur mit Namen und Sterbedatum versehen.
Die Anfertigung der Marmorplatte, des Findlings und der Schrifttafeln, sowie das Aufbringen der Kiesauflage wird ausschließlich durch den Tierschutz Braunschweig Veranlasst.
Andere, selbst aufgebrachte Gegenstände, sowie Kreuze sind nicht zulässig und können durch den Tierschutz entfernt werden. Außerdem kann bei Zuwiderhandlungen der Pachtvertrag erlöschen.

4. Grabpflege und Verhalten

Für die Pflege und Instandhaltung der Grabstelle ist der Pächter verantwortlich. Gartengeräte und andere Werkzeuge können nicht zur Verfügung gestellt werden. Zum Wässern der Pflanzen ist eine Wasserstelle eingerichtet worden, die nur der Wasserentnahme ohne Abflusseinrichtung und nicht zum Reinigen von Gegenständen dient. Das Füttern von Tauben bitten wir zu unterlassen, um Beschädigungen an den Pflanzen zu vermeiden. Hunde sind an der Leine zu führen.
Eine endgültige Bepflanzung bitten wir erst 14 Tage nach der Eingrabung vorzunehmen.

5. Anonyme Grabstelle

Anonyme Eingrabungen werden auf einem gesonderten Geländeabschnitt in Abwesenheit der Tierhalter und Besucher durchgeführt. Auf der Gedenktafel wird ein Metallschild mit dem Namen und Sterbetag des Tieres durch den Tierschutz angebracht. Für Blumen und Gestecke ist eine Fläche an der Gedenktafel vorgesehen. Die Liegezeit beträgt 5 Jahre. 

6. Sonderleistungen

Auf Wunsch holen wir das tote Tier bei Ihnen oder vom Tierarzt ab. Die Kosten dafür entnehmen Sie bitte aus der Gebührentabelle. Auch die Pflege der Grabstelle kann von uns übernommen werden. Zur Pflegeleistung gehören das Gießen der Pflanzen und das Entfernen des Unkrautes. Eine entsprechende Vorlage mit den Gebühren liegt in der Tierheimverwaltung vor.

7. Öffnungszeiten

Siehe Aushang.

8. Nutzungsrecht

Wer gegen diese Nutzungsordnung verstößt, indem er den Tierfriedhof widerrechtlich nutzt, und/oder den Weisungen des Tierschutz Braunschweig zuwiderhandelt, verliert das Nutzungsrecht. Bei Entfall des Nutzungsrechts hat der Pächter für die ordnungsgemäße Beseitigung seiner auf der Grabstelle befindlichen Gegenstände Sorge zu tragen. Sollte diese 14 Tage nach Nutzungsende nicht beseitigt sein, kann der Tierschutz Braunschweig diese zu Lasten des  bisherigen Pächters beseitigen lassen.

Informationen

Öffnungszeiten

von Okt. - Nov.  8:00 - 18:00 Uhr

von Dez. - Feb.  8:00 - 16:30 Uhr

im März              8:00 - 18:00 Uhr 

von April - Sept.  8:00 - 21:00 Uhr 

Telefon
05 31 - 50 00 06