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Ermittlungsdienst

 

Bürger, die sich in der Beurteilung einer Tierhaltung nicht sicher sind, wenden sich eher an unseren Ermittlungsdienst, als an eine Behörde. Erst nach Prüfung des Sachverhaltes durch unseren Tierschutzberater stellt sich heraus, ob ein Verstoß gegen das Tier- oder Naturschutzrecht vorliegt.

Neben beratenden Gesprächen für die im Grenzbereich liegenden Tierhaltungen, kann auch eine Belehrung über die möglichen Konsequenzen einer Weitergabe an die Behörde erfolgen. Diese Vorarbeiten sind Schwerpunkt in der vielschichtigen Arbeit unseres Tierschutzberaters. In einer Datenbank werden alle Meldungen festgehalten und notfalls an die Polizei oder die Veterinärabteilung der Stadt Braunschweig weitergegeben.

Sollte es zu einer Anzeige kommen, werden alle Ermittlungsergebnisse an die Polizei weitergeleitet. Hier wird eine wichtige Vorarbeit für die zuständige Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft geleistet. Durchschnittlich erreichen uns jährlich über 100 Meldungen, bei denen die Hundehaltungen, gefolgt von Delikten im Zusammenhang mit Katzen, an der Spitze liegen.

 

Tierheim nach den Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes e.V.

 

 

Kontakt

 

Mo. - Fr. von 08.00 - 16.00 Uhr
05 31 - 50 00 06