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Kastration und Kennzeichungspflicht von Katzen ist seit dem 01. April 2014 Pflicht in Braunschweig

 

Eine Kooperation mit anderen Tierschutzorganisationen

Freigang nur möglich nach einer Kastration und Kennzeichnung

Der Rat der Stadt Braunschweig hat bereits in der Sitzung vom 01. April 2014 eine Verordnung über die Kastrationspflicht von Katzen in Braunschweig erlassen. Das Gesetz ist seit 2 Jahre gültig und dennoch ist es vielen Katzenbesitzern nicht bekannt. Wir möchten daher explizit darauf hinweisen, dass entsprechend dieser Verordnung  Sie als Halter Ihre Katzen, welche Freigang erhalten egal ob männlich oder weiblich, kastrieren und mit einem Mikrochip versehen lassen müssen. Die Kastrationsverordnung ist hilfreich, das vielfache, aber oft unbemerkte, Katzenelend einzudämmen. Die Vermehrungsrate von unkastrierten Katzen ist ähnlich die der sprichwörtlichen Kaninchen. Meist völlig unbemerkt sterben viele der in „Freiheit“ geborenen Katzenwelpen einen elenden Tod. Auch die erwachsenen Tiere sind häufig unterernährt, leiden unter Parasiten und diversen Krankheiten. Die Anzahl der verwilderten Hauskatzen wird zudem noch durch den unerwünschten Nachwuchs von unkastrierten Freigängerkatzen gesteigert. Diese unerwünschten Katzenwelpen werden häufig ausgesetzt und steigern dann, nach Erreichen der Geschlechtsreife die Vermehrungsrate der freilebenden Katzen. Dieser Kreislauf des Elends kann nur durch konsequent durchgeführte Kastration durchbrochen werden. Im Sinne der Verordnung gelten auch diejenigen als Halter, die Streuner regelmäßig mit Futter versorgen. Um Menschen, die sich ehrenamtlich und mit großem persönlichen Einsatz um freilebende Katzen kümmern, nicht zu bestrafen, kann die vorgeschriebene Kastration mit Hilfe der Tierschutzorganisationen unter anderen auch mit unserer Hilfe, durchgeführt werden.
 

Vermittlung

 

Mila:

Terrier-Mischling, weiblich, ca. 6 Jahre