Tierschutz hat Zukunft - mit Ihrem Testament
Wer dem Tierschutz Braunschweig etwas vererbt, dessen Hilfe kommt ungeschmälert zu 100 % bei den Tieren an, da gemeinnützige Vereine von der Erbschaftsteuer befreit sind. Den Nachlass regeln – aber wie?
Viele Tierbesitzer machen sich erst Gedanken darüber, was aus ihren vierbeinigen oder geflügelten Hausgenossen wird, wenn sie sich selbst einmal nicht mehr um sie kümmern können. Andere erwägen, mit ihrem Vermögen gesellschaftliche Anliegen zu unterstützen, die ihnen wichtig sind. Zwar haben Tiere in Deutschland kein Erbrecht, jedoch kann die zukünftige Unterbringung und Versorgung des geliebten Haustieres durchaus testamentarisch gesichert werden. So kann mit einer Auflage, die bestmögliche Versorgung des Tieres sichergestellt werden. Sowohl natürliche Personen als auch gemeinnützige Vereine - wie der Tierschutz Braunschweig – können als Erben eingesetzt werden.
Wer sich entschließt ein Testament zu verfassen, ist gut beraten, fachkundigen Rat einzuholen. So sollten Sie bei der Testamentserstellung auf gar keinen Fall auf juristische Unterstützung verzichten und einen Rechtsanwalt oder Notar hinzuziehen, der Sie bei der richtigen Gestaltung und einer klaren Darstellung unterstützt. Nur so können Sie wirklich sicher sein, dass auch Ihr „Letzter Wille“ in die Tat umgesetzt wird und nicht einem ungewollten Formfehler zum Opfer fällt.
Tierheim nach den Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes e.V.